Wie die FAZ berichtet, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte, Herr Ulrich Kelber, allen Bundesbehörden untersagt, den Messengerdienst WhatsApp zu nutzen. Kelber argumentiert damit, dass Metadaten, wie Nachrichtendatum, die Uhrzeit, Standort und Identität des Senders sowie des Empfängers und die verwendeten Smartphones erfasst werden.
Dabei werden diese Daten nicht verschlüsselt gesendet und können gesammelt werden. Daraus ließen sich durchaus Profile erstellen, die ein Nutzerverhalten aufzeigen und vor allem, wann oder wie häufig ein Bürger mit einer Bundesbehörde in Kontakt tritt. Kelber sieht eben genau in diesen Daten und der möglichen Weitergabe an Facebook eine datenschutzrechtliche Relevanz, die eine Nutzungsuntersagung rechtfertigt.
WhatsApp seinerseits bestreitet die Weitergabe dieser Metadaten an Facebook, konnte bis dato aber auch keine gegenteilige Beweisführung erbringen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die weitere Entwicklung zeigen wird.
Wir von handz.on sehen in jedem Falle die berufliche Nutzung von Messengerdiensten kritisch, bei denen eine Weitergabe von Nutzerdaten nicht per se ausgeschlossen ist. Alternativen zu WhatsApp gibt es durchaus – wir beraten Sie gerne, welche datenschutzkonforme Möglichkeiten es gibt.